Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 04/2008
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Geltungsbereich
- Wir erbringen alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich
auf Grundlage dieser AGB.
- Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen
vorbehaltlos erbringen.
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte
der Parteien.
- Wir sind jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht
der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von
zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmeldung, spätestens
jedoch bis zum Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft
treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen
wirksam.
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Vertragsabschluß/-inhalt/-laufzeit/-beendigung
- Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit schriftlicher Bestätigung
des Auftrags nach Eingang der Angebotsbestätigung durch uns
zustande.
- Die Übernahme einer Garantie durch Gestaltannahme bedarf
der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.
- Soweit für periodische Arbeiten nicht gesonderte schriftliche
Vereinbarungen vorliegen, gilt als gewerbeüblich folgendes:
Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine
Kündigungsfrist und kein Endtermin vereinbart wurden, können
nur unter Einhaltung von einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende
gekündigt werden. Liegt der durchschnittliche Rechnungsbetrag
unter 500 EUR im Monat, so reduziert sich die Kündigungsfrist
auf einen Monat zum Monatsende.
- Soweit Rücktritt bzw. Kündigung gesetzlich oder nach
dem Vertrag zulässig sind, bedürfen sie der Schriftform.
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Lieferungs- und Leistungspflichten
- Wir erbringen die nach dem Vertrag geschuldeten Lieferungen
und Leistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich
von uns bestätigt worden sind. Bei schriftlich erteilten
Aufträgen bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins
der Schriftform. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum,
in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben
(z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, behördliches
Eingreifen o. ä.) und durch die wir daran gehindert sind,
die Lieferung oder Leistung termingerecht auszuführen. Entsprechendes
gilt für den Zeitraum, in dem wir auf die Erfüllung
von Mitwirkungspflichten des Kunden warten, die für die Lieferung
oder Leistung erforderlich ist. Wir werden den Kunden über
absehbare Verzögerungen stets informieren und bemüht
sein, die Lieferung oder Leistung termingerecht zu erbringen.
- Überschreiten wir verbindliche Liefer- oder Leistungstermine,
so obliegt es dem Kunden,uns schriftlich eine angemessene Nachfrist
zur Leistungserbringung zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf
er vom Vertrag zurücktreten oder eine der Beeinträchtigung
entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder nach Maßgabe
des § 9 Schadensersatz verlangen kann. Soweit ein Dauerschuldverhältnis
begründet wurde, tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts
das Recht zur vorzeitigen Kündigung. § 323 Abs. 2 BGB
bleibt unberührt.
- Wurde der Versand von Produkten und/oder Arbeitsergebnissen
von Gestaltannahme vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder zufälliger Verschlechterung mit Übergabe
der Liefergegenstände an das Beförderungsunternehmen
auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung durch Gestaltannahme
geht die Gefahr mit der Ablieferung auf den Kunden über.
Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie
Lieferung vereinbart ist.
- Wir verwahren alle uns überlassenen oder von uns angefertigten
Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung des Endproduktes, insbesondere
Manuskripte, Druckvorlagen, Filme, Fotos und Reinzeichnungen über
einen angemessenen Zeitraum mit der angemessenen Sorgfalt. Ein
Anspruch des Kunden auf Verwahrung besteht nicht, kann jedoch
im Einzelfall gesondert vereinbart werden. Für Beschädigungen
haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen
die vorbenannten Gegenstände versichert werden, so hat der
Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
- Bei allen Druckaufträgen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen
von max. 10% der bestellten Auflage vor, wobei eine Mehrlieferung
eine Preiserhöhung, eine Minderlieferung hingegen keine Reduktion
des Honorars rechtfertigt.
- Uns stehen von jedem realisierten Entwurf eine angemessene Anzahl
von Belegexemplaren zu. In der Regel sind dies 20 Exemplare. Bei
Kleinstauflagen oder sehr hochwertigen Produkten ist eine angemessene
Anzahl bzw. ein geringfügiges Entgelt für die Überlassung
von Belegexemplaren zu vereinbaren.
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Treuebindung
- Treuebindung gegenüber dem Kunden verpflichtet uns zu einer
objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden zutreffende
und ausreichende Beratung. Dies betrifft insbesondere die Budgetierung
von Einzelmaßnahmen, die Medienauswahl und die Hinzuziehung
von dritten Unternehmen oder Personen. Wir sind verpflichtet,
uns hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden
abzustimmen und ihm Entwürfe für die vorgeschlagenen
Werbemittel, Kostenvoranschläge und Terminpläne zur
Bewilligung vorzulegen. Wir überwachen die ordnungsgemäße
Durchführung aller verabschiedeten Maßnahmen. Es steht
in unserem Ermessen, für die Ausführung der Leistungen
ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Sofern der Kunde
sich in dieser Beziehung ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich
vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes
eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und
bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.
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Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde fördert die Durchführung des Vertrages,
indem er die vereinbarten Mitwirkungspflichten (insbesondere die
vor Erstellung der Lieferungen und Leistungen durch uns innerhalb
der Leistungsfristen notwendigen Prüfungen und Genehmigungen
von Konzepten, Überreichungen von Texten, Vorlagen etc.)
innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfüllt.
- Kommt der Kunde dieser Pflicht auch nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist durch uns nicht nach, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
die Leistungen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend
einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz
– je nach Art der Preisvereinbarung – entweder ein
dem Stadium der Entwicklung des Auftrages entsprechenden Anteil
des Pauschalpreises, mindestens aber 2/3 des Pauschalpreises oder
den bisher entstandenen Aufwand zuzüglich des entgangenen
Gewinns verlangen. Ist ein Dauerschuldverhältnis Gegenstand
des Vertrages, so tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts
ein Recht zur fristlosen Kündigung. Als Schadensersatz können
wir dann den bisher entstandenen Aufwand zuzüglich des entgangenen
Gewinns verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen
- Das Entgelt für unsere Leistungen wird im Angebot bzw.
im Auftrag festgelegt. Dabei gelten die Preise für die genannten
Leistungen jeweils fur den üblichen Umfang und unter dem
Vorbehalt, daß die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben. Zwischenzeitliche Preissteigerungen
durch Lohnerhöhung oder Materialpreissteigerungen in den
verarbeitenden Zulieferbetrieben werden von uns an den Kunden
weitergegeben. Zusätzlicher Aufwand, der bei Angebotsabgabe
nicht erkennbar war, wird zum jeweils gültigen Stundensatz
berechnet. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs
auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten
Mehraufwendungen werden dem Kunden gesondert nach der entsprechenden
Preisliste berechnet. Die Preise enthalten keine Umsatz- bzw.
Mehrwertsteuer und sind Nettopreise, sofern nicht ausdrücklich
erwähnt wird, daß es sich um Inklusivpreise handelt.
Die Preise gelten ab unserem Sitz Köln. Sie schließen
– falls eine Versendung notwendig oder vereinbart werden
sollte – Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten nicht ein.
- Das erste Drittel der Auftragssumme ist jeweils bei Auftragserteilung
fallig, das zweite Drittel bei Lieferung der in Auftrag gegebenen
Leistungen. Restzahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach
Erhalt der Rechnung.
- Skonto wird von Gestaltannahme im Einzelfall gewährt, sofern
dies mit ihr vereinbart und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen
wurde. Wir gewähren Skonto lediglich auf Produktionsleistungen
oder Schaltung bei Einzelbetragen über 500 EUR. Auf Dienstleistungen
wird kein Skonto gewährt. Der Skontosatz beträgt bei
Vorauskasse 3% und bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum
2%.
- Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschlage
mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Kunden erfolgt, unbeschadet
im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem
Kunden dafür vereinbarten Entgeltes (Präsentationshonorar).
Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Abzüge und Muster
können berechnet werden, auch wenn der Auftrag nicht erteilt
wird. Wir arbeiten in keinem Fall unentgeltlich, auch nicht, wenn
die Entwürfe oder Beratung durch den Kunden nicht genutzt
werden. Wurde kein Honorar vereinbart, so werden die Leistungen
nach Aufwand gemäß der derzeit gültigen Preisliste
berechnet.
- Kommt der Auftrag durch schuldhaftes Verhalten des Kunden nicht
zur Durchfuhrung, so konnen, soweit nicht der Kunde einen geringeren
Schaden nachweist, 15% des Gewinnausfalls berechnet werden. Daruber
hinaus bleibt Gestaltannahme unbenommen, einen hoheren Schaden
nachzuweisen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall
vertragsmaßig zu verguten. Wird ein Agenturhonorar mit der
Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen finanziert, so muss das
zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen
innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die von uns erbrachten
Leistungen zu regulieren. Ansonsten wird der Aufwand entsprechend
der gultigen Preisliste berechnet. Werden im Zuge der Produktionsabwicklung
Fremdangebote von Dritten eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden
anderweitig vergeben, so werden die Leistungen der Angebotseinholung
nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Gestaltannahme
berechtigt, unbeachtet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen
in Hohe von 7% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem
Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen.
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Urheberrechte, Nutzungsrechte, Zeichnungsrecht, Eigentumsvorbehalt
- Der Kunde erklärt, alle Rechte (Eigentums- und Urheberrechte
etc.) an Vorlagen und Texten, die er uns übergibt, zu besitzen.
Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages, Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt
werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
- Wir versichern, die von ihr erstellten Lieferungen und Leistungen
unter Berücksichtigung von Rechten Dritter erstellt zu haben,
also ohne in unzulässiger Weise das geistige Eigentum Dritter
zu nutzen bzw. wettbewerbsrechtswidrige Handlungen zu begehen.
Eine entsprechende Gewährleistung übernehmen wir hierfür
nicht, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, jeden Entwurf
juristisch überprüfen zu lassen.
- Grundsätzlich unterliegen alle unsere Leistungen als geistige
Schöpfungen dem Urheberrechtsgesetz. Dies sind insbesondere
Texte, Entwürfe, Layouts, Zeichnungen, Tabellen, Karten,
Fotos sowie Veranstaltungsideen. Die Nutzungsrechte werden, wenn
nicht anders geregelt, stets für den im Angebot und Auftrag
vorgesehenen Umfang (Vertriebsgebiet, Auflage, Dauer etc.) und
ausschließlich an den Kunden übertragen. Werden im
Rahmen von Präsentationen vorgelegte Arbeiten voll bezahlt,
so gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte auf den Kunden
über. Für die Eintragungs- und Schutzfahigkeit von Entwürfen
wird die Gewähr seitens Gestaltannahme nur nach besonderer
Vereinbarung übernommen. Der Kunde ist nicht berechtigt,
die im Angebots- und/oder Präsentations-Stadium eingereichten
Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon,
ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt
auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch
Dritte.
- Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt werden
mußten, insbesondere Illustrationen, Layouts, Grafiken,
Fotos usw. verbleiben in unserem Eigentum. In der Regel gehen
lediglich die Nutzungsrechte auf den Kunden über. Ein Überlassen
der Originale ist im Einzelfall gegen Entgelt möglich.
- Wir haben das Recht, alle von uns entworfenen Produkte, insbesondere
Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte
mit vollem Namen und Sitz der Firma in angemessener Schriftgröße
zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen
Impressum mit den obengenannten Angaben zu versehen.
- Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung vorbehalten.
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Mängelansprüche
- Wir haften lediglich fur die ordnungsgemäße Ausführung
der von uns selbst erbrachten Leistungen. Im übrigen tritt
Gestaltannahme Ansprüche wegen Mängel aus Produktionsaufträgen,
die von Drittfirmen übernommen wurden, an die Kunden ab.
- Wir haften nicht fur die Richtigkeit aller uns überlassenen
Textangaben, Fotos und Illustrationen und deren Nutzung. Fur fernmündlich
durchgegebene Korrekturen übernehmen wir keine Haftung. Satzfehler
werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von der Druckvorlage
erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen
nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Fur die
Rechtschreibung ist das Manuskript maßgebend. Die Freigabe
von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Kunden. Die
Gefahr etwaiger Fehler in der Druckvorlage oder sonstigen Manuskripten
geht mit der Freigabeerklärung fur den Druck oder die sonstige
Produktion auf den Kunden über. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall
die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an uns, stellt
er uns von der Haftung frei. Bei farbigen Reproduktionen können
in allen Druckverfahren geringe Farbabweichungen vom Original
nicht beanstandet werden.
- Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten
Leistungen in jedem Falle unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
- Beanstandungen durch den Kunden müssen innerhalb einer
Woche nach Empfang der Ware und schriftlich erfolgen. Verdeckte
Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht
zu finden sind, können nur innerhalb von einem Jahr nach
Empfang der Ware gegenüber Gestaltannahme geltend gemacht
werden.
- Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde kostenlose Nachbesserung
und/oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen.
Ist die Nachfrist erfolglos abgelaufen, schlägt die Nachbesserung
und/oder Ersatzlieferung fehl, verweigert Gestaltannahme die Nacherfüllung,
oder ist die Nacherfüllung fur eine der Parteien unzumutbar,
so hat der Kunde das Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu
verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten, nach Maßgabe
des § 9 Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Erstattung
seiner vergeblichen Aufwendungen geltend zu machen. Eine Nachbesserung
gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels
oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Der Kunde
kann daneben ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten,
wenn Gestaltannahme die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten
Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht mangelfrei
bewirkt und der Kunde im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses
an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder besondere
Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen
Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
- Jegliche Mängelansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber
Korrekturen ohne Einschaltung von uns selbst durchführt.
- Die genannten Mängelansprüche verjähren innerhalb
von einem Jahr nach Ablieferung des Produktes bei dem Kunden.
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Haftung
- Wir haften nur dann fur Schäden, wenn wir, unsere gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden
Weise verletzt haben oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, so ist die Haftung
auf den Schaden beschränkt, der für uns bei Vertragsschluß
vernunftigerweise vorhersehbar war. Die Haftung fur Schäden
aus Verzug und anfanglicher Unmöglichkeit ist der Höhe
nach auf den Betrag der einzelvertraglich vereinbarten Vergütung,
bei Dauerschuldverhältnissen auf die vertraglich vereinbarte
Jahresgebühr beschränkt.
- Die Haftung wegen Personenschäden, abgegebener Garantien,
sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
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Geheimhaltung
- Soweit nicht einzelverträglich weitergehende Vertraulichkeitspflichten
vereinbart sind, sind beide Parteien zur Geheimhaltung aller ihnen
bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über
den Geschäftsbetrieb des anderen, insbesondere Interna, Geschäftsgeheimnisse
und Kunden, die bei Anlegung eines vernünftigen kaufmännischen
Maßstabes als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind,
verpflichtet. Soweit sie Dritte zur Erfüllung der Aufgaben
heranziehen, verpflichten sich diese zu gleicher Sorgfalt. Die
Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit
hinaus.
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Konkurrenzausschluss
- Gestaltannahme verpflichtet sich, den Kunden über eventuelle
Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen
einen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende
Produkte oder Dienstleistungen. Mit der Einräumung des Konkurrenzausschlusses
verpflichtet sich der Kunde, für die Dauer des Vertrages
keine Konkurrenzunternehmen von Gestaltannahme mit Lieferung und
Leistung im Bereich des Vertragsgegenstandes zu beauftragen.
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Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
- Der Kunde kann gegen uns gerichtete Ansprüche nur mit unserer
schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten und die Rechtsstellung
aus mit uns geschlossenen Verträgen nur mit unserer schriftlichen
Zustimmung auf Dritte übertragen.
- Der Kunde darf gegen Ansprüche von Gestaltannahme nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
- Gerät der Kunde mit Zahlung aus einem mit uns abgeschlossenen
Einzelvertrag in Verzug, so können wir die Erfüllung
fälliger Lieferungen oder Leistungen im Rahmen der sonstigen
Geschäftsbeziehung zum Kunden verweigern, bis der Verzug
beseitigt ist. Uns steht an allen vom Auftraggeber gelieferten
Vorlagen, Fotos, Manuskripten und sonstigen Gegenständen
ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
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Datenschutz
- Wir weisen gemäß §§ 33 BDSG, 3 TDDSG und
3 TDSV darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung
gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde erteilt hierzu mit
Vertragsabschluß seine Zustimmung. Er kann diese jederzeit
gem. § 3 Abs. 6 TDDSG widerrufen.
- Wir sind berechtigt, die Bestandsdaten unserer Kunden zu verarbeiten
und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung
und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten
Gestaltung unserer Leistungen erforderlich ist. Der Kunde kann
dieser Verwendung seiner Daten widersprechen. Wir werden dem Kunden
auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand,
soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft
erteilen.
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Schlußbestimmungen
- Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder
die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen
der Schriftform, ebenso wie die Abänderungen oder Aufhebung
des Schriftformerfordernisses. Das Schriftlichkeitserfordernis
nach diesen AGB wird auch durch Erklärung per Fax gewahrt.
- Für die von uns auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen
Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich
welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen
UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand fur alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat, Köln.
- Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung
eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe
kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung
des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten,
wäre ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.